Lieferkettengesetz –
Grundsatzerklärung und Beschwerdestelle

Am 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitenden. Damit ist auch die WISAG Gruppe verpflichtet, diese Regularien umzusetzen. 

Grundpfeiler aller unserer Bemühungen ist unsere Grundsatzerklärung, in der wir unseren Ansatz zur Verantwortung in der Lieferkette darlegen. Weitere Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren finden Sie in der Verfahrensordnung. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie unsere Beschwerdeplattform nutzen.

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